Einzelberatung/ Coaching/ Lebensberatung Auf der Suche nach dem eigenen Weg (Ende und Neuanfang, Veränderungen im privaten oder beruflichen Kontext, Verarbeitung von Schicksalsschlägen, Trennungen, Wer bin ich eigentlich?...)
Paarberatung Miteinander Reden - Kommunikation in Beziehungen Gemeinsam neu denken und handeln und gemeinsame Werte erkennen
Familienberatung Miteinander Reden - Kommunikation neu gestalten, gemeinsame Werte erarbeiten, erkennen und leben
Einzel- und Teamsupervision Blockaden erkennen und bearbeitenGemeinsam wieder in Fluss kommenKommunikation anders denken und neu entwickeln
Preise: Ich erstelle Ihnen gern ein Angebot. DiePreise werden individuell je nach Aufgabe und Zeitaufwand kalkuliert.
Wichtige Hinweise:Systemische Therapie ist eine anerkannte Therapieform der Krankenkassen, jedoch dürfen nur niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten diese Leistung gegenüber den Krankenkassen abrechnen. Meine Angebote enthalten ausdrückliche keine diagnostischen Begutachtungen und es werden keine Krankheitsbilder oder psychischen Störungen behandelt oder therapiert. Dafür wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachärzte und Psychotherapeuten oder zugelassene Heilpraktiker. Die Angebote auf dieser Seite sind ausschließlich sozialpädagogische Beratungen, Angebote zur Selbstwertstärkung, zur Überwindung von Lebenskrisen oder Kommunikationsblockaden im privatem oder beruflichem Kontext. Meine
Angebote sind keine Kassenleistungen und müssen privat finanziert
werden. Sie können jedoch die Kostenübernahme (Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V) durch Ihre Kasse überprüfen lassen. Einen
Rechtsanspruch dafür gibt es nicht! Es ist in Einzelfällen auch möglich, dass Private Krankenkassen die
Kosten für Sytemische Therapie nach Absprache ganz oder teilweise
übernehmen. Ebenso ist es ggf. möglich Beratungsleistungen in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend zu machen. „Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sog.
„Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach
einem Entscheid des Finanzgerichts Münster (Az: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten
auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen, wenn sie von
Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden.“